GIS Melde Dich einfach ab

Die österreichische Fernsehgebühr musst Du nicht unbedingt bezahlen, wenn kein Teil einer Empfangsanlage (Antenne oder SAT-Spiegel) sichtbar oder Dir nicht eindeutig zuzuordnen ist. Kabelbetreiber geben der GIS keine Daten.

Benutze dieses Formular in ausgedruckter Form .
Mit dieser Meldung ist §2 Absatz 3 des RGG erfüllt. Bitte eine Kopie des Formulars aufbewahren, um gegebenen Falls darauf hinweisen zu können.

Hast Du noch keine Teilnehmernummer, dann fülle dieses Formular aus. Diese Meldung ist wichtig, schreib dazu, dass du keine Empfangsanlagen betreibst.

Keine Angst vor weiteren Drohungen der GIS. Nur Mut.

Warum kann nichts passieren?

Weil die GIS Gebühren Info Service GmbH keinerlei Möglichkeiten hat.
Kommt jemand vorbei von der GIS (meist Pensionisten, die das als geringfügig Beschäftigte machen), lass sie nicht rein. Sag ihm nur, es gäbe keine Änderung der Meldung und sonst nichts.

Du bekamst einen Rsb – Brief von der GIS?
Kein Problem. Schreib ein formloses Email. Darin steht, dass es keinerlei Änderungen gibt. Aus fertig. Das genügt. Als Anhang das Formular hochladen.
Anworten ist jedoch wichtig, weil sonst wegen Nichtbeantwortung ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird (€100.– Strafe).

Warum kann die GIS nichts machen?
Weil im Rundfunkgebührengesetz (RGG) steht, dass die Überprüfung über die Richtigkeit Deiner Angaben die örtliche BH oder das Magistrat in Städten überprüfen müsste. Diese wiederum müsste sich der Fernmeldebehörde bedienen, die aber nur Zutritt zu Sendeanlagen hat, nicht jedoch zu Empfangsanlagen. Weder die Fernmeldebehörde noch die BH’s und Magistrate leisten diese gesetzliche Amtshilfe für die GIS, weil sie wissen, dass es sinnlos ist.

Die Polizei ist nicht zuständig, daher von einer derartigen Amtshandlung ausgeschlossen. Sollte ein übereifriger Beamter das ignorieren, dann sag ihm: Laut §6 Absatz 5 des RGG sind sie nicht zuständig.
Und lass auch ihn nicht rein. Punkt aus.

Gerichtsverfahren
Leider erlaubt das Verwaltungsgericht der GIS eine gesetzwidrige Anwendung des RGG. Dadurch kommt es immer wieder zu Verwaltungsstrafen. Das Gericht erlaubt der GIS, den §2 Absatz 5 beliebig oft anzuwenden, obwohl dort eindeutig steht: „Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung vor………..

Für diese sinnwidrige Anwendung des RGG sorgen die Formulare der GIS. Diese Formulare sind nicht rechtskonform, denn eine Abmeldung sieht das RGG nicht vor. Im Gesetz, §2 Absatz 3, steht „Beendigung der Gebührenpflicht „, also kein Wort von ABMELDUNG. Vom Gesetzgeber gäbe es nur zwei Formulare: „Meldung von Standorten“ und „Änderungen an diesem Standort„. Das Formular der GIS für Änderungen wird dem nicht gerecht. Dies, obwohl der gleiche Absatz den Teilnehmer zur Verwendung der Formulare verpflichtet:“ unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden „. Das Formular ABMELDUNG soll wohl die Meldung des Standortes beenden. Dies ist im Gesetz nicht vorgesehen und soll wohl das ständige Belästigen von Bürgern rechtfertigen.

Leider wurden diese Gesetzwidrigkeiten niemals ausjudiziert. Dadurch werden noch viele Bürger eine unrechtmäßige Verwaltungsstrafe von 100€ bezahlen, weil sie aus Trotz Rsb-Briefe ignorieren.

Technische Ortung einer Empfangsanlage
Immer wieder hört man das Märchen, die Fernmeldebehörde hätte die technische Möglichkeit einen Empfänger zu orten.
Das ist völliger Unsinn.
Wie werden Einschaltquoten festgestellt?

ORF – Karte
Darauf solltest Du allerdings verzichten, wenn Du keine GIS – bezahlst. Wenn Du das Staatsfernsehen nutzen willst, dann stream es via Internet.

Die Privatsender bieten inzwischen sowieso ein besseres Programm.

Servus.tv